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Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden, damit die benötigten Sterbeurkunden ausgestellt werden können.
Hierzu sind folgende Dokumente im Original vorzulegen:

  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • der Personalausweis des Verstorbenen

Für verheiratete Personen zusätzlich

  • die Heiratsurkunde oder die Eheurkunde
  • bzw. die Eintragung der Lebenspartnerschaft (bei gleichgeschlechtlichen Paaren)

Für verwitwete Personen zusätzlich

  • die Heiratsurkunde
  • die Sterbeurkunde des Ehepartners

Für geschiedene Personen zusätzlich

  • die Heiratsurkunde
  • das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei den nötigen Ab- bzw. Ummeldungen und dem Einreichen von Versicherungsansprüchen bei den entsprechenden Institutionen, wie z.B. der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse, persönliche Versicherungen, dem Beitragsservice (ehemals GEZ), etc. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie die nachstehenden Unterlagen zum Beratungsgespräch mitbringen:

  • die Rentennummer(n) der Deutschen Rentenversicherung, der Betriebsrenten oder der Zusatzversorgungskassen
  • die originalen Versicherungspolicen /-scheine oder Mitgliedsbücher von den Sterbegeld- oder Lebensversicherungen sowie den Sterbekassen
  • die Krankenversicherungskarte (Chipkarte)
  • sofern vorhanden den Bestattungsvorsorgevertrag
  • die Beitragsnummer für den Beitragsservice (ehemals GEZ)
  • die Kunden- und Rufnummer des Telefonanschlusses (auch Mobiltelefon)
  • die Versicherungsnummern von der Haftpflicht-, Rechtschutz-, Hausrat-, Unfallversicherung etc.

Sollten Sie von den aufgeführten Dokumenten oder Unterlagen etwas nicht finden können, helfen wir Ihnen bei der Wiederbeschaffung.